Die Befähigungsprüfungen zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit als Perito Industriale werden einmal im Jahr angesetzt. Die Ministerialverordnung wird normalerweise im März veröffentlicht. Jene, welche die Voraussetzungen haben, die Prüfung abzulegen, werden persönlich von unserem Sekretariat kontaktiert und über die Einschreibeformalitäten informiert. Eine Kopie der Ministerialverordnung wird auch auf unserer Web-Seite veröffentlicht.
Staatliche Befähigungsprüfung zur Ausübung der Tätigkeit als Perito Industriale-Session 2011 - Ministerialverordnung (veröffentlicht am 1.03.2011 im Amtsblatt)
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