Gemäß den geltenden Bestimmungen ist in dieser Kategorie der Dreijahresplan für Transparenz und Integrität und dessen Durchführungsstand veröffentlicht (Art. 10, Abs. 1,2,3 des Gv.D. 33/2013).

Der Verantwortliche für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz kontrolliert die Durchführung der Pflichtveröffentlichungen von Seiten der Verwaltung indem er die Vollständigkeit, Klarheit und Aktualisierung der veröffentlichten Informationen sicherstellt.

Die staatlichen Beschlüsse und Normen in Bezug auf die Transparente Verwaltung bestehen nur in italienischer Sprache.

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